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Haus Eifgen Besucherpass

Warum Besucherpass?

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) sieht eine Registierung der Besucher mit Angabe der Aufenthaltsdauer vor. Der Besucherpass dient in erster Linie der Vorausplanung der zu stellenden Tische und Stühle bzw. der Überwachung der max. zulässigen Besucherzahl bei eintrittsfreien Veranstaltungen.

Muss ich mich vor Ort dann nochmal registrieren?

Nein. Ihre Kontaktdaten haben wir ja schon. Vor Ort muss dann nur noch einmal der Name und der Sitzplatz auf einem Formular eingetragen werden, das von unseren Helfern am Tisch eingesammelt wird. Bei uns liegen keine Listen mit persönlichen Daten öffentlich aus, den Schutz Ihrer Daten nehmen wir sehr ernst!

Kann ich auch ohne Voranmeldung spontan kommen?

Grundsätzlich ja, es müssen aber Wartezeiten in Kauf genommen werden. Wenn die Anzahl der zugelassenen Besucher erreicht ist, können wir einen Einlass nicht gewährlsieten.

Woran erkenne ich bei kostenfreien Veranstaltungen, ob es noch Plätze gibt?

Unsere „Next Event Ticketampel“ zeigt das an. Diese finden Sie auf der Startseite der Kulturinitiative.

CORONASCHUTZVERORDNUNG NRW

Besucherpass für kostenfreie Veranstaltungen ausstellen (bei kostenpflichtigen Konzerten MUSS vor der Veranstaltung anstelle des Besucherpasses ein Ticket erworben werden):

Größe der Gruppe = Anzahl der Mitglieder. Max. 10 Personen aus zwei Haushalten
Diese Angaben helfen uns bei der Vorbereitung der Sitzplätze